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NIS-2-Pflichten - IHK-Ratgeber für Unternehmen

Zur Stärkung des Schutzes wichtiger Infrastrukturen gegen IT-Störungen und Cyberangriffe hat die Europäische Union 2023 die NIS-2-Richtlinie eingeführt.
Geschätzt bundesweit ca. 30.000 Unternehmen sind davon ab spätestens 18.10.2024 betroffen und müssen IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und Vorfälle melden.
Unternehmen können anhand ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen (z. B. Energie) und anhand von Schwellwerten feststellen, ob sie als „KRITIS-Betreiber“ gelten und somit diverse Pflichten erfüllen müssen.
ACHTUNG: Unternehmen werden nicht automatisch informiert, ob sie betroffen sind; sie sind verpflichtet, dies eigenständig zu prüfen.
Wird eine Betroffenheit festgestellt, besteht eine Registrierungspflicht. Gegebenenfalls kann das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Betroffenheit anordnen.
Ob Ihr Unternehmen zu den “KRITIS-Betreibern” zählt und was Sie genau tun müssen, falls Sie unter die Vorgaben fallen, können Sie im Online-Ratgeber der IHK für München und Oberbayern nachlesen.