Leitfaden neue EU-Spielzeugverordnung
Am 12. Dezember 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die neue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 veröffentlicht. Sie ersetzt die derzeitige Richtlinie 2009/48/EG. Die Verordnung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Die derzeit gültige Richtlinie 2009/48/EG wird mit Wirkung vom 1. August 2030 aufgehoben.
Die Spielzeug-Verordnung (EU) 2025/2509 legt neue einheitliche EU-weit geltende Sicherheitsvorschriften für Spielzeug fest. Sie gilt für Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — für die Verwendung durch Kinder unter 14 Jahren beim Spielen gestaltet oder bestimmt sind.
Wesentliche Neuerungen der neuen Spielzeugverordnung
1. Strengere chemische Anforderungen
- Verbot beziehungsweise starke Einschränkung gesundheitsgefährdender Stoffe
(unter anderem endokrine Disruptoren, hautsensibilisierende Stoffe) - Erweiterte technische Dokumentation inklusive Stofflisten und Sicherheitsbewertungen
2. Erweiterter Sicherheitsbegriff
- Neben physischen Risiken werden digitale Risiken berücksichtigt
- Neue Anforderungen für vernetzte Spielzeuge, insbesondere:
- Cybersecurity
- Schutz vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff
3. Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP)
- Pflicht für jedes Spielzeugmodell vor dem Inverkehrbringen in der EU
- Digitaler Zugang zu CE-Kennzeichnung, Warnhinweisen und technischen Informationen
- Mindestaufbewahrung: 10 Jahre
- Verknüpfung mit eindeutiger Produkt-Identifikation (UPI)
- Kann die EU-Konformitätserklärung ersetzen, wenn vollständig integriert
4. EU-weites DPP-Register
- Zentrale Speicherung ausgewählter Produktdaten
- Behörden erhalten direkten Zugriff
- Möglichkeit zur Hinterlegung von Nichtkonformitäten
5. Neue Pflichten für Online-Marktplätze
- Klare Verantwortlichkeiten für digitale Vertriebsplattformen
- Sicherstellung, dass:
- CE-Kennzeichnung korrekt angezeigt wird
- Warnhinweise sichtbar sind
- Digitaler Produktpass zugänglich ist
6. Pflichten für Fulfillment-Dienstleister
- Sicherheitsrelevante Verantwortung bei:
- Lagerung
- Versand
- Rückrufen
- Einbindung in Marktüberwachungsmaßnahmen
Digitaler Produktpass (DPP)
Der digitale Produktpass (DPP) ist ein verpflichtender elektronischer Nachweis für jedes Spielzeugmodell, das in der EU in Verkehr gebracht wird.
Zweck
- Nachweis der Konformität mit EU-Sicherheitsanforderungen
- Rückverfolgbarkeit von Spielzeugen
- Unterstützung der Marktüberwachung
- Transparenz für Verbraucher
Zentrale Anforderungen
- Muss vor dem Inverkehrbringen vom Hersteller erstellt werden
- Bezieht sich auf ein Spielzeugmodell, nicht auf einzelne Stücke
- Enthält mindestens die Pflichtdaten aus Anhang VI, Teil I der Spielzeugverordnung
- Muss vollständig, korrekt, aktuell und in der jeweiligen Landessprache verfügbar sein
- Zugänglich für:
- Verbraucher
- Marktüberwachungs- und Zollbehörden
- EU-Kommission
- Wirtschaftsakteure (nach Zugriffsrechten)
- Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre, auch bei Insolvenz des Herstellers
- Verknüpft mit einer eindeutigen Produktidentifikation (UPI) über einen Daten-Carrier
- Erfüllt technische Anforderungen, die per delegiertem Rechtsakt festgelegt werden
Erweiterungen & Verantwortung
- Optionale Zusatzinformationen gemäß Anhang VI, Teil II möglich
- Mit dem DPP übernimmt der Hersteller die Gesamtverantwortung für die Konformität
- Der DPP kann die EU-Konformitätserklärung ersetzen, wenn alle relevanten Informationen enthalten sind
EU-weites Register
- Jeder DPP muss in einem zentralen EU-Register hinterlegt werden
- Behörden erhalten direkten Zugriff auf relevante Produktdaten
- Die Kommission kann zusätzliche Registerdaten festlegen, z. B. zu Nichtkonformitäten
