Leitfaden neue EU-Spielzeugverordnung

Am 12. Dezember 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die neue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 veröffentlicht. Sie ersetzt die derzeitige Richtlinie 2009/48/EG. Die Verordnung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Die derzeit gültige Richtlinie 2009/48/EG wird mit Wirkung vom 1. August 2030 aufgehoben.
Die Spielzeug-Verordnung (EU) 2025/2509 legt neue einheitliche EU-weit geltende Sicherheitsvorschriften für Spielzeug fest. Sie gilt für Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — für die Verwendung durch Kinder unter 14 Jahren beim Spielen gestaltet oder bestimmt sind.

Wesentliche Neuerungen der neuen Spielzeugverordnung

1. Strengere chemische Anforderungen
  • Verbot beziehungsweise starke Einschränkung gesundheitsgefährdender Stoffe
    (unter anderem endokrine Disruptoren, hautsensibilisierende Stoffe)
  • Erweiterte technische Dokumentation inklusive Stofflisten und Sicherheitsbewertungen
2. Erweiterter Sicherheitsbegriff
  • Neben physischen Risiken werden digitale Risiken berücksichtigt
  • Neue Anforderungen für vernetzte Spielzeuge, insbesondere:
    • Cybersecurity
    • Schutz vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff
3. Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP)
  • Pflicht für jedes Spielzeugmodell vor dem Inverkehrbringen in der EU
  • Digitaler Zugang zu CE-Kennzeichnung, Warnhinweisen und technischen Informationen
  • Mindestaufbewahrung: 10 Jahre
  • Verknüpfung mit eindeutiger Produkt-Identifikation (UPI)
  • Kann die EU-Konformitätserklärung ersetzen, wenn vollständig integriert
4. EU-weites DPP-Register
  • Zentrale Speicherung ausgewählter Produktdaten
  • Behörden erhalten direkten Zugriff
  • Möglichkeit zur Hinterlegung von Nichtkonformitäten
5. Neue Pflichten für Online-Marktplätze
  • Klare Verantwortlichkeiten für digitale Vertriebsplattformen
  • Sicherstellung, dass:
    • CE-Kennzeichnung korrekt angezeigt wird
    • Warnhinweise sichtbar sind
    • Digitaler Produktpass zugänglich ist
6. Pflichten für Fulfillment-Dienstleister
  • Sicherheitsrelevante Verantwortung bei:
    • Lagerung
    • Versand
    • Rückrufen
  • Einbindung in Marktüberwachungsmaßnahmen

Digitaler Produktpass (DPP)

Der digitale Produktpass (DPP) ist ein verpflichtender elektronischer Nachweis für jedes Spielzeugmodell, das in der EU in Verkehr gebracht wird.
  • Nachweis der Konformität mit EU-Sicherheitsanforderungen
  • Rückverfolgbarkeit von Spielzeugen
  • Unterstützung der Marktüberwachung
  • Transparenz für Verbraucher
  • Muss vor dem Inverkehrbringen vom Hersteller erstellt werden
  • Bezieht sich auf ein Spielzeugmodell, nicht auf einzelne Stücke
  • Enthält mindestens die Pflichtdaten aus Anhang VI, Teil I der Spielzeugverordnung
  • Muss vollständig, korrekt, aktuell und in der jeweiligen Landessprache verfügbar sein
  • Zugänglich für:
    • Verbraucher
    • Marktüberwachungs- und Zollbehörden
    • EU-Kommission
    • Wirtschaftsakteure (nach Zugriffsrechten)
  • Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre, auch bei Insolvenz des Herstellers
  • Verknüpft mit einer eindeutigen Produktidentifikation (UPI) über einen Daten-Carrier
  • Erfüllt technische Anforderungen, die per delegiertem Rechtsakt festgelegt werden
  • Optionale Zusatzinformationen gemäß Anhang VI, Teil II möglich
  • Mit dem DPP übernimmt der Hersteller die Gesamtverantwortung für die Konformität
  • Der DPP kann die EU-Konformitätserklärung ersetzen, wenn alle relevanten Informationen enthalten sind
  • Jeder DPP muss in einem zentralen EU-Register hinterlegt werden
  • Behörden erhalten direkten Zugriff auf relevante Produktdaten
  • Die Kommission kann zusätzliche Registerdaten festlegen, z. B. zu Nichtkonformitäten