KMU-Fonds 2024: EU-Gutscheine für Patente & Co

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.

Wie lange läuft die Förderung?

Die Förderung läuft bis Ende 2024. Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in der Europäischen Union.
Der Antrag kann von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem in seinem Namen handelnden bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden. Die Finanzhilfen werden dem KMU gewährt, und die Erstattung wird stets direkt auf das KMU-Bankkonto überwiesen.

Was wird gefördert?

Der KMU-Fonds ist ein Rückerstattungsprogramm, über das Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für ausgewählte Aktivitäten im Bereich gewerbliche Schutzrechte, z. B. im Rahmen einer Patentanmeldung, teilweise gedeckt werden können. Je nach Aktivität stehen verschiedene Arten von Gutscheinen zur Verfügung:
  1. Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums -> Erstattung von 90 % der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan), maximal jedoch 1.350 Euro Kostenerstattung, unabhängig von der Art des Schutzrechts.
  2. Erstattung von 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf EU-Ebene, nationaler und regionaler Ebene, 50 % Erstattung der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU, maximal 1.000 Euro Kostenerstattung

Wie kann die Förderung beantragt werden?

So kommen KMU an die Förderung:
  1. Unter https://www.euipo.europa.eu/de/sme-corner/sme-fund/overview registrieren.
  2. Gutscheine Online beantragen und auf Bewilligung warten (Wartezeit max. 15 Tage)
  3. Aktivitäten im Bereich geistiges Eigentum durchführen und bezahlen
  4. Erstattungsformular online Ausfüllen und Gutschein aktivieren
  5. Kostenerstattung innerhalb von vier Wochen erhalten.
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Wie lange sind die Gutscheine gültig?

Gutscheine sind ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Finanzhilfe erhalten, zwei Monate gültig. Diese Gültigkeitsdauer kann bei Bedarf online um weitere 2 Monate verlängert werden.
Sobald Sie Ihren Gutschein bzw. Ihre Gutscheine aktiviert haben, gibt es einen „Umsetzungszeitraum“, in dem Sie weitere Aktivitäten sowie weitere Erstattungen im Rahmen Ihres Gutscheins bzw. Ihrer Gutscheine beantragen können. Dieser Zeitraum beträgt 6 Monate für Gutscheine für IP Scans, Marken und Geschmacksmuster.
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Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung wird online über das Portal des Amts für geistiges Eigentum der Europäischen (EUIPO) Union beantragt. Sie erreichen dieses über untenstehenden Link.