Digitalisierungsprämie Plus

Seit 18. September 2023 gelten geänderte Förderkonditionen!
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert.
Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen.
Antragsteller können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
  • Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
  • Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
In der Zuschussvariante wird die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers erfolgen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 500 Beschäftigten.
ACHTUNG: Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Förderung erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Für die Zuschussvariante beginnt die Frist mit der Vollauszahlung des Zuschusses durch die L-Bank, bei der Darlehensvariante mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig. Gefördert werden z.B. Vorhaben in den Bereichen:
  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren
    (zum Beispiel 3D-Druck, mobile Betriebsgeräte zur Produktionssteuerung, e-commerce, e-procurement)
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
    (zum Beispiel digitale Plattformen, Fernwartung, Anwendung digitaler Standards)
  • Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung
    (zum Beispiel IKT-Sicherheit, digitale Vertriebskanäle, Cloudtechnologie)
ACHTUNG: Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist

Welche Kosten werden gefördert?

Finanziert wir die Anschaffung von IKT-Hard- und Software sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen eischließlich Migration von Daten, Portierung von Softwarekomponenten, Schulungen von Mitarbeitern durch externe Anbieter.
Lizenz- und Systemservicegebühren werden für maximal 12 Monate berücksichtigt. Schulungskosten werden bis zu 50 % der Kosten für Hard- und Software (einschl. Lizenz- und Systemservicegebühren) sowie den damit verbundenen Dienstleistungen gefördert.

Wie hoch ist der Förderanteil?

Die Digitalisierungsprämie Plus steht als reiner Zuschuss (ohne Darlehen) sowie als Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank zur Verfügung.
Unterstützt werden bei der Zuschussvariante Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro, bei der Darlehnsvariante Projekte mit einem Kostenvolumen zwischen 15.000 Euro und 100.000 Euro.
Der Zuschuss (Zuschussvariante) bzw. Tilgungszuschuss (Darlehensvariante) ist abhängig von der Höhe des Investitionsbetrags bzw. vom Bruttodarlehensbetrages. Aktuell gibt es folgende Konditionen:
Investitionsbetrag bzw. Bruttodarlehensbetrag
Zuschussvariante
Darlehensvariante
(Tilgungszuschuss)
5.000 bis einschließlich 15.000 Euro
30 % (max. 3.000 Euro)
-
15.000 bis einschließlich 100.000 Euro
-
4 % vom Bruttodarlehensbetrag
Weitere Informationen und die genauen Förderkonditionen zu den jeweiligen Programmvarianten finden Sie unter:

Wie sind die Darlehens-Konditionen?

Der Zinssatz der Darlehensvariante wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt. Hierbei sind durch die L-Bank Zinsobergrenzen vorgegeben. Die aktuellen Zinssätze der L-Bank aufgeschlüsselt nach Preisklassen können Sie online auf der Website der L-Bank einsehen. Es sind Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren möglich.

Wo stellt man den Antrag?

Das Antragsverfahren in der Darlehensvariante wird von der Hausbank abgewickelt. Förderanträge sind deshalb direkt bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag dann gegebenenfalls an die L-Bank weiter. Das Unternehmen muss bei der Antragstellung eine Projektbeschreibung mit einreichen. In der Projektbeschreibung muss der Digitalisierungsfortschritt für das antragstellende Unternehmen deutlich werden. Antragsformulare und Unterlagen finden Sie unter hier.
In der Zuschussvariante kann der Antrag direkt gestellt werden bei der L-Bank.

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

  • Ihre IHK  unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung. Ihren Ansprechpartner finden Sie hier.
  • Weiterführende Informationen finden Sie auch online auf der Website der L-Bank.