Digital Jetzt

ACHTUNG:
Laut Projektträger das Förderportal für “Digital Jetzt” für neue Registrierungen dauerhaft geöffnet. Bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit.

Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden ab Januar 2021 in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Losverfahren vergeben.

Zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung melden Sie sich als registrierte Antragstellerinnen und Antragsteller im Förderportal für Digital Jetzt an und füllen das Formular unter „Losverfahren“ aus.

Die Ziehung erfolgt jeweils am 15. eines Monats. Die aktive Bestätigung, dass Sie am Losverfahren für das nächste monatliche Kontingent teilnehmen möchten, ist für jeden Ziehungszeitpunkt erneut notwendig.

Ausgewählte Nutzer werden automatisch benachrichtigt und können anschließend einen Antrag vorbereiten und einreichen. Zur Antragstellung melden Sie sich als ausgeloste Antragstellerinnen und Antragsteller im Förderportal für Digital Jetzt an und gehen auf Antragsübersicht.

Die Antragstellung im Rahmen von "Digital Jetzt" erfolgt ausschließlich über dasFörderportal. Der Link zum Förderportal lautet: https://www.digitaljetzt-portal.de. Hier erfahren Sie jeweils auch den akteullen Stand des Losverfahrens.

Das Förderprogramm “Digital Jetzt” läuft bis Ende 2023.
Damit kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen können, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) diese jetzt mit dem Programm "Digital Jetzt" mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksunternehmen, angehörige der Freien Berufe, mit jeweils zwischen 3 und 499 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Außerdem müssen die Unternehmen:
  • Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen werden.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Was wird gefördert?

Das Programm soll zur digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes beitragen. Gegenstand der Förderung ist, wahlweise und modular aufgebaut:
Modul Gegenstand der Förderung
Digitale Technologien
Gegenstand sind konkret zu benennenden digitalen Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck, IT-Sicherheit)
Qualifizierung von Mitarbeitenden
Gegenstand sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien (beispielsweise Weiterbildung in digitale Basiskompetenzen, IT-Sicherheit, agiles Arbeiten)
Die Module können kumulativ oder alternativ in Anspruch genommen werden. Im Falle der kumulativen Inanspruchnahme bedarf es nicht zwingend eines direkten inhaltlichen Zusammenhangs zwischen der beantragten Investition in Technologien und der Qualifizierungsmaßnahme.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses (Projektförderung) als Anteilsfinanzierung mit einer maximalen Fördersumme von 50.000€ bei Einzelunternehmen, bei Wertschöpfungsnetzwerken/ketten 100.000€ pro Antragsteller. Mindestfördersumme im Modul Digitale Technologien 17.000€ und Modul Qualifizierung von Mitarbeitenden 3.000€.

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Förderquote für Anträge bis 31. Dezember 2021
Unternehmensgröße Zuwendung
Bis 50 Mitarbeiter (VZÄ)
bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€*/100.000€**
Bis 250 Mitarbeiter (VZÄ)
bis zu 45% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€*/100.000€**
Bis 499 Mitarbeiter (VZÄ)
bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€*/100.000€**
* für Einzelunternehmen
** für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken
Förderquote für Anträge ab 1. Januar 2022
Unternehmensgröße Zuwendung
Bis 50 Mitarbeiter (VZÄ)
bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€*/100.000€**
Bis 250 Mitarbeiter (VZÄ)
bis zu 35% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€*/100.000€**
Bis 499 Mitarbeiter (VZÄ)
bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€*/100.000€**
* für Einzelunternehmen
** für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken
Bonusförderquoten:
Bonus Bemerkung
+5%
Gleichzeitige Investition mehrerer Unternehmen innerhalb eines Wertschöpfungsnetzwerks/kette
+5%
Investition und Qualifizierung mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Datenschutz
+10%
Investitionen in strukturschwache Regionen

Wie stellt man den Antrag

Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Digitalisierungsplans, De Minimis Erklärung, und Beispielangebote der Investitionen.
Im Digitalisierungsplan ist folgendes zu beschreiben:
  • Erläuterung des Investitionsvorhabens
  • Erläuterung Status quo der Digitalisierung im Unternehmen
  • Beschreibung der zu erreichenden Ziele des Investitionsvorhabens, insbesondere die langfristigen technischen und wirtschaftlichen Effekte sowie die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Digitalisierungsgrad im Unternehmen

Wann und Wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag wird unter online unter folgendem Link direkt beim Projektträger DLR gestellt: https://www.digitaljetzt-portal.de/
ACHTUNG: Sie dürfen mit Ihrem Digitialisierungsvorhaben erst starten wenn Ihnen die Bewilligung Ihres Förderantrags vorliegt. Sonst bekommen Sie keine Förderung!

Was ist sonst noch zu beachten?

Von der Förderung ausgeschlossen sind:
  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung
  • Vorhaben die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen
  • Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers
  • Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird
  • Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

  • IHK-Innovationsberatung: Die IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
  • Weiterführende Informationen finden Sie hier