DigiRess - Zuschüsse für digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen

Was wird gefördert?

Es werden Projekte gefördert, die durch digitale Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) möglich machen, und zwar durch
  • Reduktion des Ressourceneinsatzes in Produkten (z. B. durch materialsparendes Desing)
  • Vermeidung von Ausschüssen und Emissionen (z. B. durch effizientere Fertigung)
  • Erhöhung der technischen Produktlebensdauer oder Nutzungsdauer (z. B. durch robustes Design)
  • Förderung der inner- oder überbetrieblichen Kreislaufführung (z. B. durch plattformbasierte Geschäftsmodelle)
  • Gewährleistung einer handhabbaren Aufbereitung und Wiederverwertung von Produkten (z. B. durch einen digitalen Produktpass)
Die Projekte sollen primär auf die Umsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen abzielen, die die Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit der KMU steigern.

Was sind die Förderschwerpunkte?

FSP 1: Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
förderfähig sind:
  • Digitale Lösungen zur Optimierung der Prozessplanung (inner-/überbetrieblich), z. B. Nutzung digitaler Modelle und Simulation, Einführung von digitalen Zwillingen, digital optimierte Lieferketten für Rezyklate
  • Digitale Lösungen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs im Produktionsprozess durch Optimierung von Produktionsparametern, z.B. datenbasierte Echtzeitüberwachung, Automatisierte Qualitätssicherung durch In-line Messtechnik
  • Digitale Lösungen zur Optimierung der Kreislaufführung (inner- und/oder überbetrieblich) von Wertstoffen sowie Hilfs- und Betriebsstoffen, z. B. Überwachung der Qualität von Hilfs- und Betriebsstoffen, optimierte Sortierung von Wertstoffen
  • Investitionen in digitale Anlagentechnik und IT-Infrastruktur in der Produktion zur Steigerung der Ressourceneffizienz, z. B. Einführung von Sensortechnik, Optimierung/Nachrüstung von bestehenden Maschinen (Retro-Fitting), Einführung Indstrie 4.0-fähiger Maschinen
FSP 2: Digitale Optimierung der Produktgestaltung
Förderfähig sind:
  • Maßnahmen zur Schließung von Materialkreisläufen durch den Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe, z. B. Einsatz von Rezyklaten in neuen Produkten
  • Kreislaufgerechte Produktgestaltung, z. B. durch Digitale Design-Optimierung für Separierbarkeit von Baugruppen, Bauteilen und Materialien, Transparente Produktdokumentation, Einführung innovativer und recyclinggerechter Verbundsysteme
  • Verlängerung der technischen Produktlebensdauer und/oder der Nutzungsdauer, z. B. durch
  • Widerstandsfähige Konstruktion, Verbesserung der Wartungs- und Reparierfreundlichkeit, Zustandsüberwachung und vorausschauende Wartung
  • Konstruktion ressourceneffizienter Produkte mittels digitaler Entwicklungsmethoden und -werkzeuge, z. B. CAx-gestützte Optimierung der Produktgestaltung, konstruktionsbegleitende Simulationen zur Evaluierung der Ressourceneffizienz
FSP 3: Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung
förderfähig sind:
  • Aufbau digitaler Plattformen, z. B. Ausbau plattformbasierter regionaler Wirtschaftskreisläufe (etwa Internetmarktplätze und Informationsplattformen zu regionalen Sekundärrohstoffen)
  • Aufbau nachhaltiger digitaler Geschäftsmodelle, z. B. Digitale Geschäftsmodelle, die eine Verlängerung der Produktlebensdauer fördern; digitale Geschäftsmodelle, die den Handel von Rezyklaten ermöglichen/fördern; Geschäftsmodelle mit dem Ziel der Wieder- und Weiterverwertung von Wertstoffen
  • Aufbau von Produkt-Service-Systemen mit nachhaltiger Rückführungsstruktur nach der Nutzungsphase des Produkts

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 249 Mitarbeitern laut EU-Definition).
Großunternehmen sind nur in Verbundprojekten antragsberechtigt, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit tatsächlich mit KMU zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mindestens 30% der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.

Wie wird gefördert?

Bewilligte Projekte müssen in Deutschland durchgeführt und verwertet werden.
Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn ein positiver Zuwendungsbescheid vorliegt.
Es werden sowohl einzelvorhaben (nur von KMU) als auch Verbundvorhaben gefördert.
Die Förderung erfolgt ín Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen.
Zuwendungen werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gewährt.

Wie hoch ist die Förderung?

Unabhängig vom Gegenstand der Förderung kann diese in zwei verschiedenen Modulen gewährt werden:
Modul 1 (De-minimis-Beihilfe*)
  • Maximaler Förderbetrag: 200.000 Euro (maximaler De-minimis-Betrag)
  • Förderquoten:
    • Kleinst- (0-9 Mitarbeiter) und kleine Unternehmen (10-49 MA) bis zu 75 %
    • Mittlere Unternehmen (50-249 MA) bis zu 60 %
  • Die maximalen Förderquoten können im Einzelfall durch folgendes erhöhen:
    • Projektschwerpunkt im Bereich Green-IT (+5 Prozentpunkte)
    • Projekt von Unternehmen in strukturschwachen Regionen (+5 Prozentpunkte)
    • Verbundvorhaben mehrerer antragstellender KMU innerhalb einer Wertschöpfungskette (+5 Prozentpunkte)
*Antragsberechtigt für Modul 1 sind Unternehmen, deren gewährte Beihilfen im Zeitraum der letzten drei Steuerjahre 200.000 Euro nicht übersteigen.
Modul 2 (Beihilfen im Rahmen der AGVO)
KMU, deren geplantes Vorhaben den Rahmen einer De-minimis-Beihilfe übersteigen (s. o.), können eine Innovationshilfe und eine Beihilfe für Prozess- und Organisationsinnovationen beantragen. Die maximale Förderquote liegt hier bei 50 %.
Für beide Module gilt: Gefördert werden Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen eines Projekts üblicherweise anfallen (projektbezogene Kosten – Personal und Sachkosten).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten (bei Verbundvorhaben die Verbundkoordinierenden) eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet und im Wettbewerb ausgewählt wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur formellen Antragstellung.

Welche Stichtage gibt es?

Anträge können in 2022 monatlich zu folgenden Stichtagen eingereicht werden: 15.08.2022, 15.09.2022, 15.10.2022, 15.11.2022, 15.12.2022

Wo stelle ich den Antrag?

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMUV folgende Projektträgerin beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
Bülowstraße 78
10783 Berlin
Telefon: 030/275.9506-41
E-Mail: pt_BMUV@vdi.de
Ansprechpartner ist: Herr Dr. Rolf Zehbe

Weitere Informationen?

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